Leistungen

Leistungen im Überblick

Wir unterstützen Sie in allen Fragen

Gesellschaftsrecht

Der Kernbereich unserer Tätigkeit

 

Das Gesellschaftsrecht sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen und Reorganisationen. Beraten bei Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Bei einem Gesellschafterstreit vertreten wir außergerichtlich und vor Gericht. Wir beraten unsere nationalen Mandanten bei allen Gesellschaftsformen von Kaufleuten, Einzelunternehmen, GmbH, GbR, Kommanditgesellschaft und weitere.

Unsere Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht
  • Gründung, laufende Betreuung und Übertragung von handelsrechtlichen Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
  • Rechtliche und steuerliche Beratung von Unternehmen
  • Gründung, laufende Betreuung und Übertragung von inländischen Kapitalgesellschaften (GmbH )
  • Umstrukturierung von Gesellschaften, z.B. durch Formwechsel und Verschmelzungen
  • Einholung von erforderlichen amtlichen Genehmigungen
Gesellschafter-Themen
  • Mediation für Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH oder Personengesellschaft
  • Kündigung, Ausschluss von Gesellschaftern
  • Erstellung von Abfindungsvereinbarungen von Gesellschaftern
  • Ausarbeitung von Wettbewerbsverboten für Gesellschafter
  • Verfassung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Vorbereitung und Begleitung bei Gesellschafterversammlungen
  • Komplette Begleitung bei Gesellschaftsgründungen
  • Kapitalerhöhung in der GmbH
  • Formulierungen von Bedingungen für Gesellschafterdarlehen
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Gesellschaftertrennung durch Ausgliederung
  • Versicherungen zur Absicherung von Haftungsproblematiken
  • Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf
Geschäftsführer-Themen
  • Beratung zur Erstellung von Geschäftsführerverträgen
  • Geschäftsführerhaftung und Entlastung des Geschäftsführers
  • Beratung zur Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung des Geschäftsführers
  • Vertragliches/Nachvertragliches Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers
  • Prüfung der Sozialversicherungspflicht/ Befreiung des Geschäftsführers

Steuerrecht

 
Begleitung bei einer Betriebsprüfung

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich auf eine Betriebsprüfung vorzubereiten. In einem ausführlichen Gespräch werden wir vor einer anstehenden Prüfung in Ihrem Unternehmen Diskussions- und Angriffspunkte ausfindig machen.

Wir begleiten Sie vor, während und zum Abschluss der Betriebsprüfung.  Oberstes Ziel ist es, unserem Verhandlungsgeschick dabei helfen, im Rahmen der Schlussbesprechung eine bestmögliche Lösung für Sie auszuhandeln.   

Sollte die Betriebsprüfung bereits erfolgt sein und die Prüfungsstellungen bei Ihnen strittig bleiben, prüfen wir, ob eine Rechtsmitteleinlegung sinnvoll und in Ihrem Interesse ist.

Darüber hinaus stellt Ihr Rechtsanwalt sicher, dass alle rechtlichen Aspekte im Auge behalten werden. Es wird in diesem Rahmen auch geprüft, ob eine Selbstanzeige notwendig und sinnvoll sein kann.

Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Sollte bei Ihnen im Rahmen einer Prüfung o.ä. der Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum stehen, drohen empfindliche Geldstrafen und mitunter auch Freiheitsstrafen. Deshalb ist in einem Steuerstrafverfahren eine anwaltliche Vertretung dringend anzuraten.                    

Die HLS Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt über profunde Kenntnisse im Steuerrecht und Strafrecht.  Beides ist für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich. Die Konsequenzen hängen auch wesentlich von der Verteidigungsstrategie ab. Diese sprechen wir eng unserem Mandanten ab, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Gerichtliche Hauptverhandlungen können in vielen Fällen vermieden werden, was oft im Interesse der Beschuldigten liegt.

Unsere Leistungen
  • Beratung bei Steuerhinterziehung
  • Beratung im Steuerstrafrecht
  • Vertretung im Steuerstrafverfahren
  • Beratung und Erstellung von Selbstanzeigen
  • Beratung im nationalen Steuerrecht

Wird wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ermittelt, kann es auch zu Hausdurchsuchungen kommen. Die Verdächtigen sollten sich dabei nicht zu unbedachten Äußerungen hinreißen lassen, da diese schaden können. Stattdessen sollte unverzüglich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Steuerstreit

Sollten Sie die Richtigkeit Ihres Steuerbescheids oder einer sonstigen Maßnahme der Finanzbehörde bezweifeln, ist es ratsam, schnell zu handeln. Nur so kann vermieden werden, dass wichtige Einspruchs- oder Klagefristen versäumt werden und dem Betroffenen hierdurch die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Steuerstreits gegen eine finanzbehördliche Maßnahme zu wehren, genommen wird. Ein Steuerstreit ist oftmals eine langwierige und unangenehme Angelegenheit, bei der sich eine fundierte Beratung durch einen versierten Rechtsanwalt besonders empfiehlt.

Die HLS Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt Sie sowohl bei gerichtlichen, als auch bei außergerichtlichen Steuerstreitverfahren. Zu unserem Beratungsspektrum auf dem Gebiet des Steuerstreitverfahrens gehört, dass wir Sie von Beginn bis Abschluss sicher durch Ihren Steuerstreit führen. Wie treten für Sie dem zuständigen Finanzamt in Kontakt und nehmen Verhandlungen diesem auf. Zudem führen wir Ihr Einspruchsverfahren vor der Finanzbehörde, beantragen einstweiligen Rechtsschutz oder beschreiten Ihnen den Klageweg vor dem Finanzgericht.

Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht ist komplex und unterliegt einem stetigen Wandel, schnell und unvorhergesehen hat man folgenschwere Vorschriften übersehen und wird einer Steuerstraftat verdächtigt. Wer einer Steuerstraftat nach der Abgabenordnung AO verdächtigt wird, steht neben strafrechtlichen Problemstellungen oftmals auch steuerlichen Fragen gegenüber, die es zügig und umfassend zu klären gilt.

Die HLS Rechtsanwaltsgesellschaft bietet daher eine fundierte Beratung bei den Themen:

  • Steuerfahndung 
  • Strafandrohung
Schenkungssteuer & Erbschaftssteuer

Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht ist sehr komplex, es unterliegt einem ständigen Wandel und kann von einem Laien kaum durchdrungen werden.

Die Schenkungssteuer lässt sich durch geschickte Verträge und Kenntnis der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten minimieren.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne, Ihr Vermögen optimal, aber trotzdem gesetzeskonform zu „verschenken“. Sie werden von unserem Berater über die Vor- und Nachteile der diversen Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich einer Schenkung aufgeklärt.

Auch Fragen hinsichtlich rechtlich sicherer Gestaltungsmöglichkeiten zum Thema Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Generalvollmacht können Sie uns besprechen. Wir begleiten Sie gerne bei der Vorbereitung für Verträge, die eine notariellen Beurkundung benötigen.