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Ihre Rechtsanwaltsgesellschaft in Erfurt

Für Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmer und Selbständige aller Branchen

Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen Sie bei Ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung.

Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Existenzgründung im Rahmen von Gründercoaching über die
Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung.

Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie vertrauen!

WIR FREUEN UNS AUF SIE

HLS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schottenstraße 2
99084 Erfurt

Telefon: +49 361 64 36 548
Mail: kontakt@hls-rag.de

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo:   09:00 – 17:00 Uhr
Di:     09:00 – 17:00 Uhr
Mi:     09:00 – 17:00 Uhr
Do:    09:00 – 17:00 Uhr
Fr:     -geschlossen-

Kompetent

Ihre kompetenter Partner im rechtlichen und steuerlichen Tagesgeschäft. Wir unterstützen Sie gern bei allen fachlichen Fragen.

Erfahren

Ständige Weiterentwicklung und Fortbildung unserer Mitarbeiter dient Ihnen und uns gleichermaßen. So profitieren Sie von fast drei Jahrzehnten an Erfahrungen.

in Ihrer Nähe

Sie finden uns zentral in der Landeshauptstadt Erfurt. Aber auch über die Landesgrenzen hinaus sind wir gern für Sie erreichbar. Sprechen Sie uns einfach an!

Kanzlei

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Kontakt

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Deutschland

Lohn- und Einkommensteuer

Zahlen Daten Fakten

1 Mio
Steuerpflichtige
1 Mrd
Einkünfte
1
ø Rückerstattung

Aktuell

Neue Steuerregelungen für 2024

Das Bundesministerium für Finanzen hat kürzlich die neuesten steuerlichen Regelungen für das Jahr 2024 veröffentlicht, die eine Reihe von Änderungen für Steuerzahler und Unternehmen sich bringen.
Unter anderem wurden einige steuerliche Vergünstigungen und Abzugsmöglichkeiten aktualisiert. Dazu gehören Änderungen in Bezug auf Pendlerpauschalen, Kinderbetreuungskosten und Spendenabzüge. Steuerzahler sollten sich diesen Änderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen können.

Erhöhung des Sparerfreibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen ist. Er wird ab dem01.01.2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Und das erstmals seit 20 Jahren!

Homeoffice Pauschale 2.0

Ab dem 01.01.2023 dürfen für jeden Tag im Homeoffice 6,00 € statt wie bisher 5,00 € angesetzt werden. Zudem werden nun anstatt wie bisher 120 Tage im Jahr deutlich mehr Tage, nämlich bis zu 210 Tagen, im Homeoffice steuerlich anerkannt.
Wenn man von rund 230 Arbeitstagen pro Jahr ausgeht, ist das ein beachtlicher Anteil. Sokönnen im Höchstfall 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das ist mehr als doppelt so viel wie in den vergangenen drei Jahren.