Ihre Steuerberatung in Erfurt
Für Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmer und Selbständige aller Branchen
Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen Sie bei Ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung.
Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Existenzgründung im Rahmen von Gründercoaching über die
Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung.
In den Bereichen Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Gewinnermittlung und Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Steuerprognose und betriebswirtschaftlicher Beratung sowie Betriebsprüfung und strafbefreiende Selbstanzeige, sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner.
Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie vertrauen.
WIR FREUEN UNS AUF SIE
HLS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Johannesstraße 20
99084 Erfurt
Telefon: +49 361 64 36 547
Mail: kontakt@hls-steuerberatung.de
ÖFFNUNGSZEITEN
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Mi: 09:00 – 17:00 Uhr
Do: 09:00 – 17:00 Uhr
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Kompetent
Ihre kompetenter Partner im steuerlichen Tagesgeschäft. Wir unterstützen Sie in Bereichen Steuererklärung, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Betriebswirtschaft u.v.m..
Erfahren
Ständige Weiterentwicklung und Fortbildung unserer Mitarbeiter dient Ihnen und uns gleichermaßen. So profitieren Sie von fast drei Jahrzehnten an Erfahrungen.
in Ihrer Nähe
Sie finden uns zentral in der Landeshauptstadt Erfurt. Aber auch über die Landesgrenzen hinaus sind wir gern für Sie erreichbar. Sprechen Sie uns einfach an!
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Deutschland
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Aktuell

Grundsteuerreform 2022
Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten.
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.

Reform des GwG
Der Deutsche Bundestag hat die erwartete Umstellung des Transparenzregisters zu einem Vollregister beschlossen.
Daher müssen ab dem 1.8.2021 alle transparenzregisterpflichtigen Einheiten, die bisher von den Mitteilungsfiktionen profitiert haben, aktiv eine Eintragung vornehmen. Zudem gibt es zusätzliche Eintragungspflichten für ausländische Gesellschaften bei Geschäften Grundbesitzbezug.
